Westfälischer Wachschutz e.K.

Info EMZ

Vorwort

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, allgemein auch als Alarmanlagen bezeichnet, sind als ergänzende Maßnahme zu mechanisch/ baulichen Sicherungseinrichtungen grundsätzlich empfehlenswert. Die Planung und Installation einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage sollte daher möglichst so erfolgen, dass bei einem Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor Einbrecher die Sicherungseinrichtungen überwinden, d.h. in den zu schützenden Bereich eindringen konnten. Bei häufigen Falschalarmen verlieren Überfall- und Einbruchmeldeanlagen jedoch ihre " Glaubwürdigkeit ". Dies hat letztendlich zur Folge, dass im Ernstfall die benötigte Hilfe nicht bzw. nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit erfolgt. Die Polizei empfiehlt daher in einem Adressennachweis Errichterunternehmen, die die Voraussetzungen dafür bieten, bestimmungsgemäß funktionierende Überfall- und Einbruchmelde-anlagen zu planen, zu installieren sowie instand zu halten. Alarmanlagen sollten bei einer zertifizierten und geprüften NOTRUFZENTRALE aufgeschaltet werden, damit Sofortmaßnahmen erfolgen können.

WWS Notrufzentrale, Telefon: 02361- 90422-0

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WWS informiert ümer Alarm- und Einbruchmeldeanlagen

Grundsätzliches

Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten in Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungsmaßnahmen und gesicherter Intervention im Alarmfall eine Schutzwirkung gegen zerstörende, schädigende Einwirkung Dritter auf Personen, Sachwerte und Informationen (kriminelle Person, betriebsfremder Saboteure, Spion). EMA sind wegen der erforderlichen Funktionssicherheit (u.a. zuverlässige Detektion, Schutz gegen Manipula-tionen oder Überwindungsversuche, Vermeidung von Falschalarmen) besonders sorgfältig zu planen und zu installieren. Lediglich eine EMA zu errichten, bietet jedoch noch keinen ausreichenden Schutz. Um ein angestrebtes Schutzziel zu erreichen, muss eine Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung durchgeführt und anschließend ein abgestimmtes Schutzkonzept entwickelt werden. Hierbei sollten fachkompetente Firmen bzw. die zuständigen Behörden beteiligt werden.

Gefährdungsanalyse

Bei der Gefährdungsanalyse werden untersucht und festgelegt: Schutzziele Mutmaßliches Täterbild Örtliche Gegebenheiten Verfügbarkeit der Interventionskräfte, die im Alarmfall eingreifen sollen. Vertretbares Restrisiko Schutzkonzept. Das an den Schutzzielen orientierte Schutzkonzept umfasst bauliche, organisatorische und elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Die einzelnen Schutzmaßnahmen sind so abzustimmen, dass das Schutzziel möglichst gut und wirtschaftlich erreicht wird. Da sich bauliche Schutzmaßnahmen mit geeigneten Mitteln überwinden lassen, müssen sie sich innerhalb des von der EMA überwachten Bereichen befinden. Dabei ist anzustreben, dass ein gewaltsamer Angriff auf die baulichen Schutzmaßnahmen möglichst früh von der EMA erkannt wird. Nach einer Alarmierung durch die EMA müssen sie einem gewaltsamen Angriff solange widerstehen können, bis Interventionskräfte am Einsatzort eintreffen.

Anforderungen an Errichter

Die Errichter von EMA sollten folgende Nachweise erbringen bzw. Anforderungen erfüllen:

1. Anerkennung durch VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) oder gleichwertiges Zertifikat.

2. Bereitschaft, die Instandhaltung nach DIN VDE 0833 zu übernehmen. Anforderungen an EMA-Komponenten EMA-Komponenten sollten grundsätzlich von der VdS Schadenverhütung für die Klasse C anerkannt sein. Die verwendeten Anlageteile müssen für die am Montageort vorkommenden Umweltbedingungen ausgelegt sein. Falls die EMA bei der Polizei als Interventionsstelle aufgeschaltet werden soll, muss sie zusätzlich der „ Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) entsprechen. Überwachungsmaßnahmen sein:

Verschluss-/ Verriegelungsüberwachung

Die Verschlussüber-wachung (Türen) Verriegelungsüberwachung (Fenster) dient der Sicher-stellung des mechanischen Widerstandwertes und der Vermeidung von Falschalarmen. Die Verschluss-/ Verriegelungsüberwachung kann durch Schließblechkontakte oder Magnetkontakte erfolgen.

Öffnungsüberwachung

Die Öffnungsüberwachung (z.B. Türen und Fenstern) sollte durch Magnetkontakte erfolgen, die gegen Manipulation durch Fremdmagnet-felder geschützt sind oder auf eine derartige Manipulation überwacht werden. Durchbruchüberwachung/ Flächenüberwachung.

Die Durchbruchüberwachung

1. fester Gewerke ( z.B. aus Beton) sollte vorrangig durch Körperschall-melder erfolgen.

2. von Türen sollte durch mäaderförmige Alarmdrahteinlagen, aufgesteppte Leiter auf Vlies oder Körperschallmelder erfolgen.

3. von Verglasungen sollte durch Alarmdrahteinlagen im Verbund-Sicherheitsglas (VSG, aufgebrannte Leiterschleifen und Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder aktive Glasbruchmelder erfolgen.

Überwachungen auf Bewegungen innerhalb von Räumen

Die Überwachung auf Bewegungen innerhalb von Räumen kann durch Bewegungsmelder (z.B. Ultraschall-, Mikrowellen-, Passivinfrarot-, Videobewegungsmelder) oder Schrankenmelder erfolgen. Bewegungsmelder sollten grundsätzlich mit einer Abdecküberwachung ausgestattet sein.

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