Aufzugsnotruf
Der Aufzug …Eine gute technische Einrichtung, aber…. Im Aufzug " stecken bleiben " ist für viele ein Horrorszenario. Tatsächlich werden tagtäglich Menschen in Aufzugkabinen eingeschlossen. Es ist daher umso wichtiger, dass eingeschlossene Menschen so schnell wie möglich wieder befreit werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mit der Befreiung spätestens 30 Minuten nach einer Notrufabgabe begonnen werden muss. Diese Vorgaben einzuhalten wird für Aufzugbetreiber schwieriger, da immer weniger Aufzugwärter bereit sind, für die Einhaltung dieser Frist zu garantieren und die Verantwortung zu übernehmen. Andererseits werden Notbefreiungen durch die Feuerwehr in vielen Fällen nicht mehr durchgeführt, oder wenn doch, nur zu hohen Kosten. Laut AUFZUGSVERORDNUNG hat sich der Aufzugwärter oder das mit der Betreuung des Aufzuges beauftragte Unternehmen zu überzeugen, dass bei Betrieb des Aufzuges keine offensichtlich betriebsgefährlichen Mängel bestehen. Diese Kontrolle hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen. Je nach technischer Ausführung und Sicherheitseinrichtungen des Aufzuges hat die Kontrolle täglich, wöchentlich oder monatlich zu erfolgen. Steht für eine Aufzuganlage kein Aufzugwärter zur Verfügung, kann mit der Erfüllung der notwendigen Aufgaben ein autorisiertes Betreuungsunternehmen beauftragt werden. 24 Stunden garantierte Verfügbarkeit und das immer höhere Risiko im Ernstfall mit einer Schadenersatzklage konfrontiert zu werden, machen es in Zukunft immer schwieriger eigene Aufzugwärter zu beschäftigen. Der Westfälische Wachschutz e.K., übernimmt die Befreiung von einge-schlossenen Personen im Alarmfall. Eine ausreichende Anzahl ausge-bildeter, zuverlässiger Aufzugswärter (Interventionskräfte) stehen zur Verfügung wenn der Fall X eintritt. Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben des Aufzugwärters und des Verfolgers zu genau kalkulierbaren Kosten.
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Aufzugsanlagen mit komplizierter Technik - Für uns kein Problem
Unterweisung " Personenbefreiung "
Übung " Notentriegelung !
Aus der Presse |